Wuesthoff & Wuesthoff

Arbeitnehmererfinderrecht

Für jeden Arbeitgeber ist die Frage von Bedeutung, wie eine Erfindung eines Arbeitnehmers behandelt werden muss. Gerade in der Aufbauphase von Start-Ups oder Forschungs- und Entwicklungs-Abteilungen kommt eine umfassende Klärung dieser Frage oft zu kurz.

Von Relevanz sind vor allem die folgenden Punkte:
•    Wann zählt eine Erfindung als Diensterfindung?
•    Wem stehen die Rechte an einer Diensterfindung zu?
•    Wie kann ein Rechtsübergang von den Erfindern auf den Arbeitgeber erfolgen?
•    Wie werden die Anteile der einzelnen Erfinder an der Diensterfindung und die ihnen daraus zustehende Vergütung berechnet?
•    Was ist bei der rechtlichen Verwertung einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber zu beachten?
•    Welche Instanzen können bei Streitigkeiten zwischen den Parteien angerufen werden?

Diese und weitere Fragen regelt in Deutschland das „Gesetz über Arbeitnehmererfindungen“ (ArbnErfG). Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen dieses Gesetz betreffenden Sachverhalten, wie beispielsweise zur Ausarbeitung von Abgeltungsverträgen für Diensterfindungen, Entwicklung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Verwertungskonzepts für Diensterfindungen und Unterstützung bei der Klärung von Rechtsstreitigkeiten.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

WUESTHOFF & WUESTHOFF
Schweigerstraße 2
81541 München, Germany
T +49 89 62 18 00 0
F +49 89 62 18 00 15
wuesthoff(at)wuesthoff.de